Nutzungsbedingungen

Übertragung des exklusiven Nutzungsrechts

(1)    Der Designer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das entwickelte Design in allen denkbaren Nutzungsarten zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich
(2)     Die Einräumung bzw. Übertragung gem. Abs. 1 erfolgt aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(3)     Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Elemente wie Grafiken und Schriftzüge der Oberflächengestaltung des Designs gesondert für seine Werbung zu verwerten und das Design zu bearbeiten um es auf seine aktuellen geschäftlichen Zwecke anzupassen.
(4)    Der Auftraggeber ist berechtigt, das entwickelte Design als Marke für sich registrieren zu lassen.
(5)     Der Auftraggeber kann die Nutzungsrechte ohne vorherige Zustimmung des Designers an Dritte übertragen. Derartige Unterlizenzen bleiben auch nach einem Wegfall der Hauptlizenz bestehen.